Wichtige Information!
Beachtet bitte umgehend das Formular „Zusatzqualifikationen (Formular zur Vorbereitung der Beilage zum Abiturzeugnis)“. Tragt dort, wie beschrieben, eure Zusatzqualifikationen ein. Ihr findet es auch auf der Moodle-Seite.
Bitte die Hinweise in der Datei genau lesen und beim Ausfüllen mitdenken 😉
Einige Kommentare zu den verschiedenen Unklarheiten:
In den meisten Fällen wird der Bogen bereits mit dem Studium Generale und dem Sozialpraktikum abgedeckt und vollständig sein. Dennoch kann es sein, dass jemand besondere Tätigkeiten durchgeführt und Leistungen erbracht hat. Da ihr dies in der Regel besser behaltet als ich, gilt es mir diese mitzuteilen. Nicht betroffen sind selbstredend Leistungen, für die es bereits eine Note gegeben hat (Inliner, Literaturkurse u.a.) oder die Teil eines Kurses waren (Exkursionen). Vielmehr sind damit Tutoren angesprochen (z.B. im Bus oder dem Juvenatshof) oder Sanitäter oder die Sporthelfer oder diejenigen die beim Kinder-College geholfen haben oder Leiter einer AG des Carpe Diem undsoweiterundsofort. Man darf auch außerschulisches Engagement anführen, sollte dies aber nicht übertreiben, muss ich doch mit einer DIN-A 4 Seite auskommen.
Ich gehe davon aus, dass es sich so verhält wie in den vergangenen Jahren, dass die meisten recht wenig angeben (neben St. Gen. und Soz.Prak.), einige wenige dafür etwas mehr.
Letztendlich kann ich bei der Eingabe immer noch entscheiden, ob etwas streiche, was nicht vorgesehen ist. Also einfach einmal machen, geht nichts kaputt.
Ma. Boland
Viele Grüße
Das Stufensprecherteam
zum Formular (vorher ist ein Login mit Benutzername: „Stufe“ und bekanntem Passwort nötig)
Abgabefrist ist der 24. März
Fragen bitte direkt an Herrn Boland – wir wissen auch nicht, was da alles rein soll…
Das Schulgesetz ist äußerst ungenau in diesem Bereich.
Artikel §49, Abs. 3 des Schulgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen: “ Nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz werden
weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen per-
sönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in Zeugnissen und in
Bescheinigungen über die Schullaufbahnen aufgenommen. Auf Wunsch
der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche Tätigkeiten gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Bemerkungen auch auf die gesamte Schullaufbahn.“ Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/index.html